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Nadine Staczan (34) ist Richterin am Amtsgericht Rheinberg in Nordrhein-Westfalen.
Nadine Staczan (34) ist Richterin am Amtsgericht Rheinberg in Nordrhein-Westfalen. Sie muss schwerwiegende Entscheidungen treffen, etwa ob jemand eine Strafe zahlen oder ins Gefängnis gehen muss. Hier ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt.
abi» Frau Staczan, wieso haben Sie sich für den Beruf der Richterin entschieden?
Nadine Staczan: Man übt eine Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Verantwortung aus, bei der man nach gelungener Streitbeilegung zufrieden auf das Ergebnis der eigenen Arbeit blicken kann.
Der Richterberuf ist vielfältig und erlaubt umfassende Einblicke in verschiedenste Lebensverhältnisse, da die zu bearbeitenden Fälle aus allen Bereichen stammen. Im Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen muss man in der Lage sein, deren Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Anders als der Rechtsanwalt blickt man nicht einseitig zugunsten der eigenen Partei auf den Streitfall. Die richterliche Unabhängigkeit, das heißt allein nach eigener rechtlichen Überzeugung zu entscheiden, ist verfassungsrechtlich geschützt, man ist also nur dem Gesetz unterstellt und nicht weisungsgebunden. Es gibt also keinen Chef, der einem vorschreiben kann, wie man zu entscheiden hat.
Als Richterin kann ich meine Termine und Arbeitszeiten selbst bestimmen. Die Work-Life-Balance ist im Vergleich zu anderen juristischen Berufen, wie zum Beispiel dem Anwalt, gut – diese werden aber zum Teil deutlich besser bezahlt.
abi» Wie wird man Richterin?
Nadine Staczan: Nach dem Abitur muss man ein mindestens vierjähriges Jura-Studium an einer deutschen Universität mit Prüfung zum ersten Staatsexamen absolvieren. Daran schließt sich eine etwa zweijährige praktische Ausbildung an, bei der man als Referendar die Arbeit eines Zivilgerichts, der Staatsanwaltschaft, der öffentlichen Verwaltung, insbesondere einer Kommune, und die Arbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kennenlernt. Hieran schließt sich das zweite Staatsexamen an, mit dem man die Befähigung zum Richteramt erwirbt, und sich als deutscher Staatsangehöriger bei einem der drei Oberlandesgerichte in NRW (Düsseldorf, Hamm und Köln) oder bei einem Oberlandesgericht in einem anderen Bundesland um die Aufnahme in den Richterdienst bewerben kann. Einstellungsvoraussetzung ist eine gehobene Benotung im zweiten Staatsexamen. In NRW ist zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung eines sogenannten Assessment-Centers erforderlich.
abi» Welche Rolle spielten der Wunsch nach Einfluss und das Gerechtigkeitsempfinden bei der Berufswahl?
Nadine Staczan: Wer den Richterberuf wählt, weil er Einfluss, also letztlich eine Machtposition über andere Menschen anstrebt, ist in diesem Beruf falsch. Richter fällen Urteile von enormer Tragweite für die Betroffenen. Sie entscheiden zum Beispiel über hohe Geldstrafen, darüber, ob Menschen für lange Jahre ins Gefängnis müssen oder wem das Sorgerecht für ein Kind zusteht. Natürlich geschieht dies aus dem Wunsch, Gerechtigkeit walten zu lassen.
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Aktualisiert: 01.09.2021
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