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Rechte und Pflichten in der Ausbildung: Das sollte man vor der Ausbildung wissen

Wer eine Ausbildung beginnt, startet in eine neue Lebensphase. Es gibt viel zu lernen und neue Pflichten kommen hinzu. Aber Auszubildende haben auch Rechte, die sie kennen sollten.

Handschlag zwischen zwei Personen

Am Beginn der Ausbildung steht der Ausbildungsvertrag. In diesem sind laut Sabine Najib von der Agentur für Arbeit in Osnabrück bereits viele Rechte und Pflichten geregelt. „Darin stehen die Ausbildungsvergütung, der Ausbildungsrahmenplan sowie die Urlaubstage.“ Wie hoch die Vergütung ist, hängt etwa von der Branche ab und davon, ob es einen Tarifvertrag gibt. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach dem Alter. Wer jünger als 16 Jahre ist, bekommt mindestens 30 Werktage Urlaub. Unter 17-Jährige haben Anspruch auf 27 Werktage, und wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf sich auf immerhin mindestens 25 Werktage freuen. Für Volljährige liegt der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch dann bei 24 Werktagen.

  • Auszubildende haben das Recht, die Ausbildungsinhalte vollständig, strukturiert und von einem zuständigen Ansprechpartner vermittelt zu bekommen.

    Marco Lindemann, IHK Potsdam
  • Eine Kündigung ist bei einer Ausbildung zwar schwierig, kann aber vorkommen.

    Sabine Najib, Akademische Beraterin bei der Agentur für Arbeit Osnabrück

Wer gute Leistungen bringt, darf oft verkürzen

„Auszubildende haben das Recht, die Ausbildungsinhalte vollständig, strukturiert und von einem zuständigen Ansprechpartner vermittelt zu bekommen. Das ist das wichtigste Grundrecht“, sagt Marco Lindemann, Leiter des Fachbereichs Ausbildung bei der IHK Potsdam. Es muss also nicht nur der Betrieb an sich für eine Ausbildung geeignet sein, sondern es muss zudem eine Ausbilderin oder einen Ausbilder geben, die oder der fachlich geeignet ist und die Inhalte pädagogisch weitergeben kann. Genauso muss es Auszubildenden ermöglicht werden, zur Berufsschule zu gehen. Und: „Wenn die Inhalte auch in einer kürzeren Zeit als der vorgesehenen Ausbildungsdauer vollständig vermittelt werden können und die Voraussetzungen beziehungsweise Leistungen des Auszubildenden es rechtfertigen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden", erklärt der Ausbildungs-Experte.

Ohne Berichtsheft keine Abschlussprüfung

Zur wichtigsten Pflicht von Auszubildenden gehört das Pflegen des Berichtshefts. Darin stehen stichpunktartig die erlernten Ausbildungsinhalte, die mindestens einmal wöchentlich eingetragen werden. „Dieses Heft ist inhaltlich klar definiert, das gibt es zum Beispiel im Schreibwarenladen. Zunehmend wird es auch digital angeboten“, sagt Marco Lindemann. „Ohne diesen vollständigen Nachweis kann man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.“ Eine weitere wichtige Pflicht ist die Sorgfaltspflicht, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. So muss etwa mit dem Arbeitsmaterial sorgsam umgegangen werden; aber es dürfen während der Ausbildung durchaus Fehler passieren. „Wenn bei einem Werkstück an der Werkbank zu viel abgefeilt wird oder das Steak nicht medium, sondern durchgegart ist, kann das Azubis nicht zur Last gelegt werden. Wichtig ist dabei, dass es nicht mit Absicht gemacht wurde“, stellt der IHK-Vertreter klar.

Kammern und die Agenturen für Arbeit unterstützen bei Problemen

Wenn Azubis ihre Pflichten wiederholt nicht erfüllen, kann das zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen, verdeutlicht Sabine Najib. „Eine Kündigung ist bei einer Ausbildung zwar schwierig, kann aber vorkommen.“ Wenn Auszubildende dagegen nicht zu ihrem Recht kommen, können sie sich an die zuständige Stelle wenden – in der Regel an die Kammer. „Am besten ist es aber immer, wenn man bei Problemen zuerst innerhalb des Betriebs in Ruhe darüber redet. Wenn das nicht klappt, steht die Ausbildungsberaterin oder der Ausbildungsberater der IHK bereit. Da wird versucht, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen“, so Marco Lindemann. Sollte es danach immer noch Probleme geben, kann ein Schlichtungsausschuss aktiv werden, der die Situation auch rechtlich bewertet. „Was man immer machen kann, ist, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden“, rät Sabine Najib. „Da kann notfalls auch ein anderer Betrieb gefunden werden, bei dem man die Ausbildung weiterführen kann, damit man nicht abbrechen muss.“

Weitere Informationen

arbeitsagentur.de

Hier findest du Informationen rund um deine Ausbildung.
arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung

BERUFENET

Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit mit über 3.000 aktuellen Berufsbeschreibungen in Text und Bild
berufenet.arbeitsagentur.de

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Eine Liste aller Industrie- und Handelskammern nach Bundesländern mit Ausbildungsberatung
ihk.de 

Handwerkskammer (HWK)

Eine Liste aller Handwerkskammern nach Bundesländern mit Ausbildungsberatung
handwerkskammer.de

Rechte und Pflichten in der Berufsbildung

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)
www.dgb.de/service/++co++5ad26468-af89-11e9-89e9-52540088cada