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Studiengebühren

Über Gebühr

Es ist und bleibt ein Streitthema: die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen. Ursprünglich hatten seit 2005 sieben Bundesländer Studiengebühren eingeführt. Mittlerweile halten nur noch Bayern und Niedersachsen an der Campusmaut fest. abi>> fragt, warum.

Auf dem Foto sind Geldscheine abgebildet.

Ohne Moos nix los: Das gilt auch fürs Studium.

Foto: WillmyCC Studios

Niedersachen und Bayern argumentieren, dass Studiengebühren unabhängig von den öffentlichen Geldern für die Hochschulen eine sichere und fixe Einnahmequelle sind, die sie für die Verbesserung der Lehre und somit direkt für die Studierenden verwenden können. Studiengebühren dürfen nicht für Forschung, die Schaffung neuer Studienplätze oder sonstige Kosten verwendet werden, sondern sie sollen dort eingesetzt werden, wo der Studierende den Nutzen spürt.

Beispiel Niedersachsen: Jeder Eingeschriebene zahlt 500 Euro pro Semester. Millionen Euro konnten auf diesem Weg für mehr Dozenten und Tutoren, längere Öffnungszeiten von Bibliotheken sowie für Lehr- und Lernmittel der Studierenden ausgegeben werden, betont Rüdiger Fischer. Außerdem verweist der Pressesprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur etwa auf die Verbesserung der Geräteausstattung und der Datenverarbeitungs-Infrastruktur.

Auch Bayern erhebt seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge und will nach aktuellem Stand daran nichts ändern. Universitäten und Kunsthochschulen verlangen zwischen 300 und 500 Euro, an Fachhochschulen werden zwischen 100 und 500 Euro fällig. Faktisch schöpft fast jede Universität den Höchstrahmen von 500 Euro aus. An den Fachhochschulen bewegen sich die Beiträge derzeit zwischen 300 und 500 Euro. „In Bayern haben wir uns für Studienbeiträge entschieden, weil sie die Qualität der Lehre entscheidend verbessern. Diese kommen allein den Studierenden zugute. Gleichzeitig bleiben die finanziellen Leistungen des Staates voll erhalten“, argumentiert Christa Malessa, Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Andere deutsche Bundesländer sehen das anders: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein führten die ungeliebte Gebühr gar nicht erst ein. Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen schafften sie wieder ab und nach den letzten Landtagswahlen planen auch die Landesregierungen in Hamburg und Baden-Württemberg für 2012 die Abschaffung.

Mit oder ohne Studiengebühren?

Doch wirkt sich der Verzicht nicht negativ auf die Lehre aus? „Die Studiengebühren sind im Finanzierungssystem nur ein Zubrot“, sagt die stellvertretende Generalsekretärin der HRK, Brigitte Göbbels-Dreyling. Eine unmittelbare Verschlechterung der Qualität der Lehre sieht sie in den Ländern, die auf die Campus-Maut verzichten wollen, nicht. In diesem Punkt könne man ohnehin nicht nach Ländern unterscheiden, sondern müsse sich jede Hochschule gesondert anschauen. Auch Jochen Laun, Leiter der Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für Baden-Württemberg, erklärt: „Eine Finanzierungslücke zu Lasten der Qualität von Studium und Lehre wird durch die Abschaffung nicht entstehen.“ Ebenso wie in Hamburg und NRW stellt Baden-Württemberg den Hochschulen Ausgleichszahlungen in Aussicht.

Doch so einfach ist das nicht, denn das Geld für die Ausgleichzahlungen muss ebenfalls dem Landeshaushalt entnommen werden: „Es gibt keine verbindliche Eins-zu-Eins-Ausgleichszahlung. Die kann es auch gar nicht geben, weil die Lage der Haushalte viel zu unsicher ist. Unterm Strich haben die Hochschulen auf jeden Fall weniger zur Verfügung als mit den Studiengebühren“, ist sich Frank Dölle, zuständig für das Thema Hochschulfinanzierung bei der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), sicher.

Zum Hintergrund: Die Hochschulen werden zu 88 Prozent von den Ländern finanziert, der Rest stammt aus Bundesmitteln (Stand 2009). Über die Höhe des Etats entscheidet das jeweilige Länderparlament unter Mitwirkung des Länderfinanzministeriums. Doch verteilt werden kann nur das, was da ist. Dass die öffentlichen Haushalte chronisch unterfinanziert sind, ist kein Geheimnis.

„Dass die unliebsame Gebühr wieder abgeschafft wird, ist eine Frage der Prioritätensetzung“, erklärt Jochen Laun, Leiter der Pressestelle des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums: „Die Abschaffung ermöglicht einen entgeltfreien Zugang zum Studium. Dies führt zu mehr Bildungspartizipation und mehr Chancengleichheit. Studierende und ihre Familien werden finanziell entlastet.“

Unterstützt wird seine Einschätzung von den Forschungsergebnissen der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS). „Es sind insbesondere Frauen und Kinder aus sozial schwächeren Familien, die sich von ungünstigen Bedingungen abschrecken lassen und in der Folge auf ein Studium verzichten. Und das obwohl sie eigentlich dafür geeignet wären“, bringt es Markus Lörz, der bei der HIS für die Studierendenforschung zuständig ist, auf den Punkt. Damit widerspricht er einer aktuellen Studie des Wissenschaftszentrums Berlin. Diese besagt, „dass diejenigen, die studieren wollen, sich von Gebühren nicht abschrecken lassen. Das gilt auch für die Gruppe der Nicht-Akademikerkinder.“

Diese Kontroverse zeigt: Studiengebühren ja oder nein? ist und bleibt eine Frage der Politik. Letztendlich ist es jedoch die Entscheidung jedes einzelnen, ob er ein gebührenpflichtiges Studium aufnimmt oder etwa in ein benachbartes Bundesland ausweicht.

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