So kann's gehen
Studienfinanzierung kann für manch einen Studierenden zum Problem werden. Wir geben dir einen Überblick über diverse Finanzierungsmöglichkeiten.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Geldbeutel monatlich aufzufüllen.
Foto: Schwelle
Eltern
Gesetzlich müssen deine Eltern für den Ausbildungsunterhalt der ersten Ausbildung angemessen aufkommen. Der Orientierungswert der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ liegt bei 640 Euro im Monat. Der Staat unterstützt seinerseits deine Eltern mit einer Kindergeldleistung ab 184 Euro monatlich und/oder mit Steuerfreibeträgen – je nach finanzieller Situation.
BAföG
Ist das Einkommen der Familie zu gering, greift der Staat dem Studierenden mit BAföG unter die Arme. Fragen zum BAföG beantworten die BAföG-Ämter der zuständigen Hochschule. BAföG wird zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt, das heißt, du wirst später nur die Hälfte der geförderten Gesamtsumme zurückzahlen müssen. Die Höchstsumme, die zurückgezahlt werden muss, wurde auf 10.000 Euro festgeschrieben, selbst wenn diese real überschritten wurde. Gezahlt wird BAföG im Normalfall nur innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Über die Förderungshöchstdauer kann eine Ausbildung gefördert werden, wenn das Abschlussexamen des Studiums einmal nicht bestanden wurde, wenn eine Behinderung oder einer Schwangerschaft vorliegt und wenn das Studium durch Kindererziehung verzögert wurde. Ansprechpartner und weiterführende Informationen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter http://www.das-neue-bafoeg.de zusammengestellt.
BAföG kann auch für ein Auslandsstudium innerhalb der EU oder Schweiz beantragt werden. Auch für einzelne Semester für ein Studium in einem Land außerhalb Europas kann man BAföG erhalten, dann allerdings erst nach einem Studienjahr im Inland. Weitere Informationen und die Ansprechpartner für das jeweilige Land findest du unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.php.
Jobben
Nach der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks jobben 65 Prozent der Studierenden. Davon geben 45 Prozent an, dass für sie der Nebenjob notwendig ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der durchschnittliche Nebenverdienst liegt bei 323 Euro im Monat. Wer BAföG bezieht, kann ohne Abzüge bis zu 400 Euro monatlich dazuverdienen. Allerdings machen es die neuen Studiengänge – Bachelor und Master – zunehmend schwerer, Studium und Arbeit miteinander zu verbinden. Die Studienberater deiner Hochschule beraten dich gerne darüber, wie viel Zeit dein Studium in Anspruch nehmen wird und wie viele Stunden du nebenbei arbeiten kannst.
Stipendien
Es gibt sogenannte Begabtenstipendien, aber auch Studierende, die sich sozial oder politisch engagieren, können eine solche Finanzierung erhalten. Stipendiengeber sind beispielsweise Kirchen, Parteien, Firmen und Gewerkschaften. Für ein Stipendium wird man entweder vorgeschlagen oder man muss sich bewerben. Allerdings ist diese Art der Finanzierung meist ebenfalls elternabhängig und liegt im Durchschnitt nicht höher als 305 Euro im Monat. Der Vorteil: Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. In der Stipendienbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) kannst du für dich in Frage kommende Stipendienprogramme heraussuchen: http://www.stipendienlotse.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat außerdem einen Gesetzentwurf zu einem Programm erarbeitet, das begabte Studierende mit monatlich 300 Euro unterstützen soll. Weitere Informationen erhältst du unter http://www.stipendiumplus.de.
Studienkredite
Einige Kreditinstitute wie etwa die KfW-Förderbank bieten die Möglichkeit eines Studienkredits an. Studienkredite werden monatlich ausgezahlt und müssen erst nach einer festgelegten Karenzzeit wieder zurückgezahlt werden. Allerdings fallen Zinsen an. Du solltest dich über diese Art der Finanzspritze im Vorfeld schlau machen und auch die verschiedenen Konditionen der Banken und ihre Tilgungsangebote gründlich prüfen. Eine aktuelle Übersicht über das Angebot an Studienkrediten pflegt das Deutsche Studentenwerk unter http://www.studentenwerke.de/pdf/Uebersicht%20Darlehensangebote.pdf.
Studiengebührenkredite
In manchen Bundesländern werden Studiengebühren erhoben. In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kannst du dafür einen speziellen Kredit beantragen, der direkt an die Hochschule ausgezahlt wird und von den Landesbanken sowie der KfW-Förderbank angeboten wird. Weitere Informationen erhältst du bei der jeweiligen Landesbank und unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/StudiumBeruf/Studierende/index.jsp.
Bildungskredit
Unabhängig vom BAföG kannst du nach bestandener Zwischenprüfung, im Rahmen eines Master- oder Aufbaustudiums über das Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit beantragen. Das ist ein verzinslicher Kredit, der maximal 24 Monate läuft und bis zu 300 Euro im Monat betragen kann. Ausführliche Informationen findest du auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts http://www.bundesverwaltungsamt.de unter dem Suchbegriff „Bildungskredit“.





