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Diese Rechte haben Praktikanten

Alle, die ein Praktikum freiwillig absolvieren, gelten laut Berufsbildungsgesetz als Arbeitnehmer. Folglich haben sie auch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer.

Zum Beispiel:

  • Eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden.
  • Innerhalb eines achtstündigen Arbeitstages ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Kein Mitarbeiter darf länger als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten.
  • Der Arbeit muss eine Ruhephase von mindestens elf Stunden folgen.
  • Wird in einer Branche beispielsweise auch am Sonntag gearbeitet, besteht Anspruch auf einen freien Tag in der Woche.
  • Nach Abschluss Deines Praktikums hast du ein Recht auf ein Zeugnis. Gegebenenfalls kannst du dir auch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
  • Bestenfalls bekommst du für dein Praktikum Geld, wobei die Vergütung eher als eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt betrachtet werden muss.
  • Jeder Praktikant hat, wie ein normaler Arbeitnehmer, Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Tagen pro Jahr (natürlich nur, wenn das Praktikum bezahlt ist). Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert, entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, also mindestens zwei Tage pro Monat.

Unter http://www.fairwork-verein.de kannst du dich ausführlich über Rechte und Pflichten von Praktikanten informieren. Weitere Infos und Hilfe bei Problemen im Praktikum bietet das folgende Beratungsangebot der DGB-Jugend: http://www.studentsatwork.org

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