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Versicherungen

So viel wie nötig

Wenn Ihr Kind von zuhause auszieht und eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, dann ist es wichtig, dass es versichert ist. Aber welche Versicherungen sind unverzichtbar, welche sind ratsam und auf welche kann man während Ausbildung und Studium guten Gewissens verzichten? Ein Überblick.

Vater und Tochter - Arm in Arm.

Krankenversicherung, Hausratsversicherung oder Altersvorsorge - Welche ist nötig und welche unnütz?

Foto: KonzeptQuartier

Krankenversicherung

Bis zu ihrem 25. Lebensjahr bleiben Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern kostenfrei mitversichert. Nach ihrem 25. Geburtstag müssen sie einen eigenen Vertrag abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen Studententarif von 53,40 Euro pro Monat an. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 11,26 Euro für Kinderlose und 9,98 Euro für Versicherte mit Kind.

Sind Sie privat krankenversichert, kann sich Ihr Sohn oder Ihre Tochter von der Versicherungspflicht, die für alle Studierenden gilt, befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Dann muss er oder sie aber einen eigenen Vertrag abschließen (ebenfalls mit Studententarif möglich). Oder Ihr Nachwuchs kann sich mit einem eigenen Vertrag gesetzlich versichern. Treffen Sie die Wahl sorgfältig: Wer als Student privat versichert war und sich direkt nach dem Studium selbstständig macht oder keine Anstellung findet, bleibt automatisch privat versichert und muss die Kosten selbst tragen. Nur Arbeitnehmer können in die gesetzliche Kasse wechseln.

Auszubildende haben keine Wahl: Sie werden automatisch Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der Nachwuchs gerne auf Reisen geht, sollten Sie sich überlegen, ob eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht sinnvoll wäre. Den Schutz gibt ab sechs Euro jährlich.

Haftpflichtversicherung

Während der ersten Ausbildung beziehungsweise während des Studiums ist Ihr Sohn beziehungsweise Ihre Tochter beitragsfrei über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Ihr Nachwuchs zuerst eine Ausbildung gemacht und dann direkt anschließend ein Studium aufgenommen hat, sollten Sie Ihren Versicherer fragen, ob weiter Versicherungsschutz besteht. Ausnahme: Ihr Kind ist verheiratet. Wer zwischen Ausbildung und Studium gearbeitet hat, hat keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung. Das gilt jedoch nicht für zeitlich befristete Ferienjobs.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist schon während des Studiums oder der Ausbildung sinnvoll. Denn seit 2001 zahlt der Staat für alle, die nach 1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Je früher eine BU abgeschlossen wird, umso günstiger ist sie. Achten Sie darauf, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter nach dem Studium oder der Ausbildung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung die Monatsrente erhöhen kann. Denn mit jeder Gehaltserhöhung steigen in der Regel auch die Ansprüche. Achtung: Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente erst dann, wenn Ihr Kind mindestens zwei Drittel seines Studiums absolviert oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Versicherungen für Studierende ab dem ersten Semester an.

Kfz-Versicherung

Eingeschriebene oder Azubis, die ein eigenes Auto haben, können dieses als Zweitwagen über die Eltern anmelden. Die Versicherung ist dadurch weit günstiger als bei einem eigenen Vertrag - denn ein junger Fahrer wird in eine sehr hohe Prozentsatz-Klasse eingestuft. Nach einigen Jahren kann der Jugendliche dann Fahrzeug und Versicherung auf sich übertragen und profitiert von einer günstigeren Einstufung.

Hausratversicherung

Solange Ihr Kind noch bei Ihnen wohnt, benötigt es keine eigene Hausratversicherung: Sein Besitz ist in Ihrer Hausratversicherung mitversichert. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in einer WG oder in einem Studentenwohnheim ein Zimmer hat und sich der Erstwohnsitz noch zu Hause befindet. Wer eine eigene Wohnung bezieht, sollte hingegen einen eigenständigen Vertrag abschließen. Dies lohnt sich jedoch erst, wenn in der Wohnung wertvollere Möbel oder Elektrogeräte stehen.

Altersvorsorge

Eine private Altersvorsorge ist zwar sehr wichtig, kann aber noch warten, bis der Student seinen ersten Job antritt oder der Auszubildende mehr verdient. Ein Azubi kann schon die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Dank staatlicher Unterstützung zum Beispiel in der Riester-Rente kann man früh mit der Altervorsorge beginnen. Spätestens mit 30 Jahren sollte Ihr Kind dann mit dem privaten Vermögensaufbau fürs Alter starten. Denn je früher es beginnt, umso weniger muss es dank Zinseszinseffekt für seine Altersvorsorge aufwenden. Allerdings sollte niemand seine Altersvorsorge auf Pump finanzieren. Die Kreditzinsen sind in der Regel höher als die Guthabenszinsen eines Sparvertrages.

Tipp: Zweitwohnungssteuer

Viele Studierende und Auszubildende haben ihr Zimmer oder ihre Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet und ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten. Dies kann teuer werden: Viele Städte und Kommunen erheben eine Zweitwohnungssteuer, die meist zwischen acht und zwölf Prozent der jährlichen Nettokaltmiete liegt. Die Lösung: In eine Nachbarstadt ziehen, die keine Zweitwohnungssteuer verlangt, oder sich am Uni- oder Ausbildungsort mit Hauptwohnsitz anmelden. Bei der Ummeldung des Hauptsitzes sollten Sie aber prüfen, ob Ihnen dadurch beispielsweise bei Versicherungen keine anderen finanziellen Nachteile entstehen. 

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