Puzzle-Arbeit im Patentdschungel
"Zu Beginn meines Chemiestudiums habe ich nicht einmal gewusst, dass es den Beruf des Patentanwalts gibt", sagt Dr. Sabine Kossak. Bei der Arbeit an ihrer Promotion kam die heute 38-Jährige erstmals mit dem Patentrecht in Kontakt, entschied sich daher für eine Weiterbildung zur Patentanwältin und arbeitet heute in einer Hamburger Kanzlei.
Dr. Sabine Kossak hat zwar Chemie studiert, arbeitet jetzt aber als Patentanwältin.
Foto: Privat
Eine promovierte Naturwissenschaftlerin, die Anwältin wird? Klingt seltsam, doch für die Weiterbildung zum Patentanwalt ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium sogar zwingend vorgeschrieben. Aber der Reihe nach – von all dem wusste auch Sabine Kossak während ihrer Promotion in Chemie noch nichts. Sie entwickelte zwischen 1997 und 2000 einen sogenannten Polymerisationsreaktor: „Das ist eine Art Topf zum Kochen von Kunststoffen“, erklärt sie chemischen Laien das Thema ihrer Doktorarbeit. Als ihre Erfindung rechtlich geschützt werden sollte, unterhielt sie sich mit dem beauftragten Patentanwalt über dessen Berufsalltag – und fand das alles „unheimlich spannend“.
Auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes holte sie sich weitere Infos, bewarb sich dann aber erst einmal ganz normal um Stellen in der chemischen Forschung. „Aber schon bei den Vorstellungsgesprächen habe ich erkannt, dass die Arbeit als Patentanwältin wesentlich interessanter ist“, erzählt die gebürtige Iserlohnerin.
Praxiseinsatz plus Pflichtstudium
Um sich nicht unbedarft für die mindestens 34-monatige Weiterbildung – davon 26 bei einer Kanzlei, vergleichbar mit einem Referendariat – zu entscheiden, absolvierte Sabine Kossak im Frühjahr 2000 erst einmal ein Praktikum bei einem Patentanwalt in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen). Dort begann sie im Anschluss ihre Weiterbildung, für die man normalerweise nachweisen muss, ein Jahr lang einer praktischen technischen Tätigkeit nachgegangen zu sein. Bei Sabine Kossak wurde jedoch die Promotion als Praxisjahr anerkannt: „Das hängt davon ab, was genau man gemacht hat, ob man tatsächlich technisch tätig war“, erläutert sie. Von der Kanzlei erhielt sie eine Art Ausbildungsgehalt, über das sie auch das viersemestrige Pflichtstudium in Allgemeinem Recht finanzierte, das die Uni Hagen in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer anbietet und das sie als Fernstudium parallel zur Weiterbildung absolvierte. Den Abschluss der gesetzlich geregelten Weiterbildung bilden als „Amtsjahr“ bezeichnete acht Monate beim Deutschen Patentamt und beim Bundespatentgericht in München.
Ihre erste Anstellung fand die frischgebackene Patentanwältin bei ihrer Ausbildungskanzlei, wo sie bis 2005 blieb. Anschließend wechselte sie zur Hamburger Kanzlei Harmsen Utescher, wo sie seither die Patentabteilung leitet. Statt drei hat die promovierte Chemikerin nun 23 Kollegen und dadurch eine „ganz andere Infrastruktur“. Die große Mitarbeiterzahl ermöglicht es, komplexe, vielteilige „Patent-Puzzles“ zu lösen – denn als eine solche Puzzle-Arbeit sieht Sabine Kossak ihre Tätigkeit. Sie berät Erfinder, die ein Patent anmelden möchten, oder klärt für ihre Mandanten, ob sie mit einem neuen Produkt gegen bestehende Markenrechte verstoßen. „Dazu muss ich viel recherchieren, kombinieren, abgleichen – etwa drei bestehende Patente lesen und schauen, wo es mit einem vierten eventuell zu Überschneidungen kommt. Das ist oft sehr kleinteilig, ich muss viele Bausteine zusammenfügen.“
Technisch-juristische Überzeugungsarbeit
Um ihren Mandanten zu deren Recht zu verhelfen, muss sie daher „viel lesen, viel telefonieren und eigene Schriftsätze verfassen“. Bei Letzteren, die zu einem gewissen Maß in juristischer Fachsprache verfasst werden, versucht sie, durch technisch-fachliche Argumente die zuständigen Stellen zu überzeugen, etwa das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundespatentgericht oder das Europäische Patentamt, die allesamt ihren Sitz in München haben und unter anderem über die Vergabe von Patenten entscheiden. Manchmal muss sie als Expertin auch persönlich dort erscheinen. „Ich bin ein- bis zweimal in der Woche außer Haus tätig“, erzählt Sabine Kossak, „es gibt aber auch Kollegen, die das wesentlich häufiger oder seltener sind.“ Neben amtlichen Terminen in München können dies Besprechungen beim Mandanten sein, etwa um eine neue Maschine oder Erfindung zu begutachten. Das gefällt der Patentanwältin an ihrem Beruf besonders: dass sie bei neuen technischen Entwicklungen ganz vorne dabei ist und einen breiten Einblick in „ihre“ Wissenschaft erhält. „Als Forscherin ist man dagegen immer nur auf seinen eigenen Teilbereich beschränkt“, meint Sabine Kossak.
Doch nicht nur für die Erlangung von Patent- und Markenrechten – logischerweise vor allem in der Chemie – ist die 38-Jährige zuständig: „Es kann auch umgekehrt sein, und jemand kommt zu mir, der gegen die Verletzung seiner Patente klagen will“, erläutert sie. Dann prüft sie meist den fachlichen Hintergrund und liefert technische Argumente, die Klage einreichen oder ihre Mandaten vor Amts- oder Landgericht vertreten, darf sie jedoch nur in Ausnahmefällen. Dafür sind in der Regel Rechtsanwälte zuständig.





