Inhaltsstoffe analysieren
Astrid Burmeister (37) ist Prüfleiterin beim Lebensmittelinstitut Braunschweig, das dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) angehört. Die Lebensmittelchemikerin arbeitet im Fachbereich Wein und Spirituosen.
„Ein Erdbeerwein muss nach Erdbeeren schmecken und darf nicht künstlich aromatisiert sein“, erklärt Astrid Burmeister. Wenn Lebensmittelkontrolleure während ihrer Routine-Kontrollen bei Herstellern oder im Einzelhandel Proben von Wein und Spirituosen entnommen und ins Institut gesendet haben, steht deshalb
zunächst die sensorische Überprüfung an: Astrid Burmeister und ihre Kollegen untersuchen die alkoholischen Getränke auf Geruch, Aussehen und Geschmack – also eben beispielsweise danach, ob der Erdbeerwein wirklich nach Erdbeeren schmeckt. Im Anschluss daran legt die Lebensmittelchemikerin fest, welche Inhaltsstoffe der Probe genauer analysiert werden sollen. Würde der Erdbeerwein zu künstlich schmecken, werden unter anderem die Aromastoffe genauer unter die Lupe genommen.
Gesetzliche Vorgaben
Für ihren Berufsalltag sind umfangreiche Rechtsverordnungen eine wichtige Basis, denn die Hauptaufgabe im Braunschweiger Institut ist die rechtliche Bewertung. Sowohl für die Kennzeichnung als auch für die Zusammensetzung von Lebensmitteln hat der Gesetzgeber Vorgaben festgelegt. „Zum Beispiel muss der Alkoholgehalt eines Produktes der Angabe auf dem Etikett entsprechen. Auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln dürfen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten“, sagt die 37-Jährige. Astrid Burmeister legt fest, welche Analysemethoden von den Mitarbeitern im Labor angewendet werden und wertet die Ergebnisse aus. „Ich finde es wichtig, dass sich jeder Verbraucher darauf verlassen kann, dass er die Lebensmittel, die er kauft, auch beruhigt genießen kann“, sagt sie.





