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Ausbildungsabbruch und Ausbildungswechsel: Ein Ausbildungsverhältnis unterliegt besonderem Schutz

Nach der Schule endlich praktisch tätig sein, im Leben stehen, das erste eigene Geld verdienen: Die meisten Azubis starten voller Hoffnungen und Erwartungen in ihren neuen Lebensabschnitt. Aber was tun, wenn sich die Erwartungen doch nicht erfüllen? Berit Heintz, Leiterin des Geschäftsbereichs Aus- und Weiterbildung der IHK zu Rostock, klärt auf, welche Möglichkeiten es gibt.

Ein Ausbilder zeigt einem Auszubildenden etwas auf einem Dokument.

Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung beginnen möchten oder bereits in einem Ausbildungsverhältnis stehen, sind derzeit in einer guten Position: „Auf jede Bewerberin oder jeden Bewerber kommen vier offene Ausbildungsstellen Ausbildungsunternehmen müssen sich also um die Azubis bemühen und versuchen, sie zu halten“, sagt Berit Heintz. Die Leiterin des Geschäftsbereichs Aus- und Weiterbildung der IHK zu Rostock hat die Ausbildung in ganz Mecklenburg-Vorpommern im Blick. Berit Heintz und ihr Team erfassen unter anderem, welche Ausbildungsverhältnisse eingegangen und welche wieder gelöst werden. Im Jahr 2021 lag die Vertragslösungsquote bei 26,7% und damit leicht oberhalb des üblichen Schwankungsbereichs von 20% bis 25% – vermutlich auch, weil aus Sicht der Auszubildenden der Fachkräftemangel eine gute Marktlage bedeutet.

Die Gründe für einen Abbruch sind vielfältig: Unterforderung oder Konflikte mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder können ebenso zu Frust führen wie eine Überforderung, gesundheitliche Probleme oder abweichende Erwartungen an den Beruf.

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    Am häufigsten passiert es, dass die Azubis in der Probezeit kündigen, weil sie merken, dass sie und der Ausbildungsbetrieb nicht zusammenpassen. Das geht relativ problemlos, für solche Fälle ist die Probezeit da.

    Berit Heintz, Leiterin des Geschäftsbereichs Aus- und Weiterbildung der IHK zu Rostock

Die Abbrüche lassen sich zeitlich in drei Kategorien einteilen, berichtet die Expertin: „Am häufigsten passiert es, dass die Azubis in der Probezeit kündigen, weil sie merken, dass sie und der Ausbildungsbetrieb nicht zusammenpassen. Das geht relativ problemlos, für solche Fälle ist die Probezeit da. Am zweithäufigsten steht die Vertragsauflösung vor Ausbildungsbeginn. Sie tritt ein, wenn Azubis mehrere Optionen hatten und sich, noch bevor die Ausbildung anfing, für einen anderen Ausbildungsbetrieb oder ein Studium entschieden. Noch seltener kommt es vor, dass das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit mit der vertraglich festgesetzten Frist in gegenseitigem Einvernehmen gelöst wird“, fasst Berit Heintz zusammen. Bei den letztgenannten Fällen seien oft ein Wegzug des Azubis, Fehlverhalten oder mangelnde Eignung die Gründe „Davon abgesehen ist es für die Ausbildungsbetriebe relativ schwer, einem Azubi nach der Probezeit zu kündigen. Denn ein Ausbildungsverhältnis unterliegt besonderem Schutz“, betont Berit Heintz.

Prävention hilft, Abbrüche zu vermeiden

Ein Ausbildungsabbruch ist also möglich und in manchen Situationen auch unumgänglich. Er sollte jedoch immer der letzte Weg sein. Man kann vieles tun, um diesen Schritt zu vermeiden. Im Vorfeld der Ausbildung heißt es daher: Information ist alles! Neben den Möglichkeiten, die die Bundesagentur für Arbeit bietet, wie zum Beispiel Berufsberatung, Selbsterkundung mit Check-U oder Recherche auf BERUFENET, können Interessierte auch auf die Unterstützung der IHKs zurückgreifen. Auch Praktika vorab sind sehr nützlich, um herauszufinden, ob der Beruf und gegebenenfalls auch das Unternehmen passt. Berufsorientierender Unterricht in den Schulen hilft ebenso: „Idealerweise lernen die Jugendlichen dabei nicht nur, wie man eine Bewerbung schreibt, sondern auch, wie man geeignete Praktika oder Stellen findet und sich über seine eigenen Stärken und Schwächen klar wird“, meint Berit Heintz.

Treten während der Ausbildung Probleme auf, wenden sich die betroffenen Azubis am besten zunächst an ihren Ansprechpartner oder ihre Ansprechpartnerin im Unternehmen. Auch Lehrkräfte der Berufsschule können manchmal weiterhelfen. „Kommt man dabei zu keiner Lösung, kann man auf die IHK-Ausbildungsberaterinnen und -berater zugehen.“ Ist die Situation sehr verfahren oder stimmt einfach die Chemie nicht, können sich sowohl Azubis als auch Unternehmen an den Schlichtungsausschuss der zuständigen IHK wenden. „Das ist aber schon eine Eskalationsstufe, von der man eher sparsam Gebrauch machen sollte“, meint Berit Heintz.

Wenn es doch zum Abbruch kommt: Was ist zu beachten?

Kommt trotz aller Vorkehrungen nur noch ein Abbruch in Frage, stellt sich die Frage nach der Zeit danach. „Will man einen anderen Beruf lernen, will man die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen oder vielleicht ein Studium beginnen?“ zählt die Expertin die Möglichkeiten auf. Die Frage, ob eine zuvor begonnene Ausbildung auf die Gesamtausbildungszeit angerechnet wird, müssen Azubis individuell klären. „Die aufnehmenden Betriebe erkennen die bereits geleisteten Zeiten in der Regel an“, kommentiert Berit Heintz. Und wie sieht es mit finanzieller Unterstützung aus? Beim Arbeitslosengeld ist zu beachten, ob der Azubi selber gekündigt hat oder ob er gekündigt wurde. In ersterem Fall greift oft eine dreimonatige Sperrfrist. Dann erhält man, so man sich bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet hat, rund 60 Prozent des letzten Nettogehaltes.

In vielen Fällen ist das aber gar nicht nötig. Nach Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) begannen in den vergangenen Jahren rund zwei Drittel der Abbrecherinnen und Abbrecher zeitnah eine andere Ausbildung, während 14 Prozent in ein Studium oder eine Ausbildung an einer Berufsfachschule starteten.

Weitere Informationen

BERUFENET

Das Onlinelexikon der Bundesagentur für Arbeit bietet über 3.000 aktuelle Berufsbeschreibungen in Text und Bild.

www.arbeitsagentur.de/berufenet

Check-U – das Erkundungstool der Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Erkundungstool Check-U findest du heraus, welche Ausbildungsberufe und Studienfelder besonders gut zu deinen Stärken und Interessen passen.

www.check-u.de

Bundesagentur für Arbeit

Homepage der Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Dachverband der Industrie- und Handelskammern.

www.dihk.de

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mit diesem Spitzenverband der deutschen Wirtschaft hat das Handwerk eine Stimme, die sich für die Interessen von rund einer Million Handwerksbetriebe einsetzt.

www.zdh.de

Bundesinstitut für Berufsbildung

Forschung und Entwicklung, Dienstleistung und Beratung auf dem Gebiet der beruflichen Bildung.

www.bibb.de